Ein 42-jähriger Mann muss nach einer Attacke mit Asthma-Spray neun Monate hinter Gitter. Er hatte seinem Opfer das Spray während eines Streits ins Gesicht gesprüht, der Mann erlitt dadurch Reizungen an den Augen und starke Schmerzen. Der 42-Jährige wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Bewährung kam aufgrund einiger Vorstrafen nicht mehr in Frage: Er wurde zuvor bereits wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. (jeh)