Das Augsburger Amtsgericht hat einen Fahrlehrer wegen Vergewaltigung einer Fahrschülerin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zwei Jahre und acht Monate – so lautete am Mittwoch das Urteil. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Fahrlehrer vor 13 Jahren in Gersthofen eine damals 18-Jährige zu sich nach Hause eingeladen, um mit ihr die bestandene Führerscheinprüfung zu feiern – und sie dann vergewaltigt. Ob er ihr wirklich davor K.O.-Tropfen verabreicht hat, konnte nicht bewiesen werden. Der 47-Jährige hat die Vorwürfe immer bestritten. Die Frau aus dem Landkreis Augsburg war erst elf Jahre nach der Tat zur Polizei gegangen. (az)