Eine gescheiterte Haar-Entfernung hat eine Augsburgerin vor Gericht gebracht. Die 39-Jährige hatte einer Kundin mit dem Laser letztes Jahr an Armen und Beinen die Haare entfernt. Dafür markierte sie die betroffenen Stellen mit einem Marker. Der war allerdings grau – statt wie vorgeschrieben weiß. Das führte dazu, dass der Laser nicht nur die Haare entfernte, sondern auch die Marker-Farbe in die Haut brannte. Deshalb hatte ihre Kundin mehr als zehn Tage lang schmerzhaft Entzündungen. Die 39-Jährige hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen – damit ist sie wegen gefährlicher Körperverletzungen zu sieben Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt. (erl/cg)